Psychotherapie

Personzentrierte Psychotherapie:

…ist eine humanistische Richtung der Psychotherapie, die von Carl Rogers begründet wurde. Es handelt sich um eine non-direktive Methode, bei der von einem in jedem Menschen enthaltenen Potential zur persönlichen Entwicklung ausgegangen wird – das sich durch Begegnungen von Person zu Person und durch Beziehungen zwischen Personen entfalten kann. Die empathische Einfühlung, die bedingungslose Wertschätzung und die Echtheit bzw. Transparenz des/der Therapeuten/Therapeutin als Grundhaltung sollen begünstigende Rahmenbedingungen für einen solchen Entwicklungsprozess bieten.

Ablauf:

Nach dem Erstkontakt per Telefon oder Email würde ich Sie gerne zu einem (unverbindlichen!) Erstgespräch einladen, um ein gegenseitiges Kennenlernen und das Klären der Rahmenbedingungen und etwaiger Fragen zu ermöglichen.

Verschwiegenheitspflicht:

Den Therapieprozess verstehe ich als sehr persönliche Begegnung, die sich – im besten Fall – zu einer vertrauensvollen Beziehung entwickelt. Ich sehe es als ethische Vertrauensgrundlage an, dass sämtliche Inhalte, die in den Sitzungen besprochen werden, selbstverständlich unter uns bleiben –  auch rechtlich unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (gemäß §15 im österreichischen Psychotherapiegesetz).

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision:

In Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich aufgrund meines Ausbildungsstatus gesetzlich zur Supervision verpflichtet bin. Das wiederum heißt, dass mein Tun und Arbeiten mit Lehrpersonen meiner Ausbildungsrichtung – unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht – besprochen und je nach Notwendigkeit angepasst und weiterentwickelt werden.

Kosten:

50€ für das Erstgespräch

70€ pro Einheit (Dauer: 50 Minuten, Einzelsetting)

Ein Kostenzuschuss für Psychotherapie bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision wird von der ÖGK nicht gewährt; KFG, KFL, LKUF und einige private Zusatzversicherungen erstatten einen Teil des Honorars retour – bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung bezüglich der genauen Konditionen.

Gewöhnlich beläuft sich die Frequenz einer Einzeltherapie auf einmal wöchentlich – je nach Bedarf und Anliegen kann die Frequenz selbstverständlich variieren.

Kontakt

Terminabsageregelung:

Ich möchte Sie höflichst darauf hinweisen, dass ich bei nicht rechtzeitiger Terminabsage (per SMS, Anruf oder Email) – spätestens 24 Stunden vorher – die Einheit in Rechnung stellen muss. Danke für Ihr Verständnis!